Michael Rinker · Bezirksschornsteinfegermeister und Gebäudeenergieberater (HwK) · Lindenweg 1 · 67122 Altrip
 

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Brandschutz
 

   Damit das nicht passiert!

Alte Öfen und Feuerstätten sind (fast) passee - doch Brände gibt es immer noch. Wie er­schreckend sind die Bilder von verheerenden Hausbränden, mit denen wir in Zeitungen und im Fernsehen konfrontiert werden. Modernste Technik und hochwer­tige Materialien sind da nicht von vornherein zuverlässiger Schutz. Häufig denkt man: „Das kann mir ja nicht passieren!" Und keiner mag sich vorstellen was ist, wenn es einen selber trifft. Es ist also wichtig, vorzubeugen. Es ist notwendig, seine Heizungs­anlagen regelmäßig prüfen zu lassen.

Erschreckende Fakten sprechen eine deutliche Sprache: Im Jahre 2002 stellten Schornsteinfeger fast 1,2 Mio. Mängel an be­stehenden und gut 215.000 Mängel an neu errichteten Schornsteinen, Öfen und Heizungen fest, die die Be­triebs- und Brandsicherheit gefährdeten bzw. zu einer unmittelbaren Gefahr geführt hätten.

Sie registrierten bei 247.000 Gasfeuerstätten bereits eine gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration. Hier wurde eine Wartung erforderlich. Zusätzlich wurden für über 330.000 Gasfeuerstätten Wartungs­empfehlungen gegeben.

Ohne die qualifizierte, regelmäßige und vor allem unabhängige Kontrolle durch den Schorn­steinfeger führen diese Mängel zu kostenintensiven Auswir­kungen in Haus, Wohnung und Umwelt.

Durch die Kontrolle und Reini­gung Ihrer Schornsteine bzw. Abgasleitungen, Verbindungs­stücke und Feuerstätten mit Hilfe von modernsten Mess- und Prüfgeräten sorgt der Schorn­steinfeger für die rechtzeitige Erkennung von möglichen Brand­gefahren und zeigt Ihnen Möglichkeiten auf, Ihre Anlagen sicherer zu machen.


 Brandschutzplanung
 

Der Sammelbegriff für alle Maßnahmen, die eine Ausbreitung von Feuer verhindern sollen. Im Baubereich werden diese Maßnahmen als baulicher Brandschutz bezeichnet. Der bauliche Brandschutz hat das Ziel die Übertragung von Feuer und Rauch im Brandfall zu durch geeignete bauliche Maßnahmen vorzubeugen und zu verhindern. Damit soll die Ausbreitung von Feuer verhindert und die statischen Eigenschaften von Bauteilen und die Funktion von Informations- und Energieträgern für einen festgelegten Zeitraum sichergestellt werden. In entsprechenden Bestimmungen der einzelnen Landesbauordnungen sind die erforderlichen mindest Maßnahmen zur Gewährleistung des Brandschutzes geregelt.
  • Ausbildung von Bauteilen, Wände, Decken, Treppen,Abschlüsse, Aufzugsschächte und Kanalführungen der Haustechnik (Einteilungen von Bauteilen nach Brandschutznorm DIN 4102-2)
  • Ausführung von Rettungswegen und Fluchtmöglichkeiten (Bauliche Rettungswege, Rettungstunnel, Fluchttreppenanlagen etc.)
  • Zufahrtmöglichkeiten für Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge und mögliche Stellflächen für Rettungsgeräte
Je nach Gebäudeart und Gebäudenutzung unterscheiden sich die Anforderungen an die baulichen Maßnahmen zur Gewährleistung des Brandschutzes und die notwendigen Baustoffklassen der verwendeten Bauteile und Baustoffe. Darüber hinaus haben sie als Planer oder Bauherr noch eine Vielzahl anderer Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Normen, Technische Regelwerke, speziell im baulichen Brandschutz zu beachten.