Home
Info
News
Betrieb
Brandschutz
Downloads
Energieberatung
Impressum
|
|
| Brandschutz |
Damit das nicht passiert!
Alte Öfen und Feuerstätten sind (fast) passee - doch Brände gibt es immer noch. Wie erschreckend sind die Bilder von verheerenden Hausbränden, mit denen wir in Zeitungen und im Fernsehen konfrontiert werden. Modernste Technik und hochwertige Materialien sind da nicht von vornherein zuverlässiger Schutz. Häufig denkt man: „Das kann mir ja nicht passieren!" Und keiner mag sich vorstellen was ist, wenn es einen selber trifft. Es ist also wichtig, vorzubeugen. Es ist notwendig, seine Heizungsanlagen regelmäßig prüfen zu lassen. Erschreckende Fakten sprechen eine deutliche Sprache: Im Jahre 2002 stellten Schornsteinfeger fast 1,2 Mio. Mängel an bestehenden und gut 215.000 Mängel an neu errichteten Schornsteinen, Öfen und Heizungen fest, die die Betriebs- und Brandsicherheit gefährdeten bzw. zu einer unmittelbaren Gefahr geführt hätten. Sie registrierten bei 247.000 Gasfeuerstätten bereits eine gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration. Hier wurde eine Wartung erforderlich. Zusätzlich wurden für über 330.000 Gasfeuerstätten Wartungsempfehlungen gegeben. Ohne die qualifizierte, regelmäßige und vor allem unabhängige Kontrolle durch den Schornsteinfeger führen diese Mängel zu kostenintensiven Auswirkungen in Haus, Wohnung und Umwelt. Durch die Kontrolle und Reinigung Ihrer Schornsteine bzw. Abgasleitungen, Verbindungsstücke und Feuerstätten mit Hilfe von modernsten Mess- und Prüfgeräten sorgt der Schornsteinfeger für die rechtzeitige Erkennung von möglichen Brandgefahren und zeigt Ihnen Möglichkeiten auf, Ihre Anlagen sicherer zu machen. | |
Brandschutzplanung |
|
Der Sammelbegriff für alle Maßnahmen, die eine Ausbreitung von Feuer verhindern sollen. Im Baubereich werden diese Maßnahmen als baulicher Brandschutz bezeichnet. Der bauliche Brandschutz hat das Ziel die Übertragung von Feuer und Rauch im Brandfall zu durch geeignete bauliche Maßnahmen vorzubeugen und zu verhindern. Damit soll die Ausbreitung von Feuer verhindert und die statischen Eigenschaften von Bauteilen und die Funktion von Informations- und Energieträgern für einen festgelegten Zeitraum sichergestellt werden. In entsprechenden Bestimmungen der einzelnen Landesbauordnungen sind die erforderlichen mindest Maßnahmen zur Gewährleistung des Brandschutzes geregelt.
|